Handwerksrolle für QMF-Betriebe kein Hindernis - QMF hilft
Es stimmt: QMF führt ins Handwerk, der Eintrag in die Handwerksrolle (also nicht in jedem fall eine, schon gar nicht die eigene, Meisterschaft) ist als „F“-Kriterium ein Pflichtfach, wenngleich der Auditor dem Betrieb zu seiner Umsetzung die Zeit einräumt, die ein Betrieb bis zum Rolleneintrag braucht. Traditionelle Handwerksbetriebe wissen das, haben damit kein Problem. Kollegen mit Wurzeln im Einzelhandel kennen das oft nicht so, befürchten Drangsalierung und Kosten – zumeist völlig unbegründet, QMF klärt auf und kann helfen:
QMF verlangt eine Eintragung in die Handwerksrolle, da ein Fachbetrieb ansonsten vom Gesetz her formal keine Reparaturen über den eigenen Bedarf hinaus durchführen dürfte: Es geht auch gar nicht anders, als stehendes Gewerbe müssen Sie in der Rolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. Das ist geltendes Recht. Haben Sie keine Angst davor – es macht Sie rechtlich und unternehmerisch sicherer! Es kostet auch nicht viel mehr – die Handels- und Handwerkskammern teilen sich Teile der Beiträge – und gehört zu einem ernstzunehmenden Servicebetrieb einfach dazu.
Um in die Rolle eingetragen zu werden gibt es verschiedene Wege. Die Handwerksordnung (HwO) regelt, wer sich unter welchen Voraussetzungen selbständig machen kann. In die Rolle kommt man, wenn man Meister ist oder einen Meister eingestellt hat. Auch vergleichbare Qualifikationen können reichen, etwa Ingenieur, Techniker- oder Industriemeisterabschluss. Hat ein Unternehmen dies nicht, ermöglichen sog. „Ausnahmebewilligungen“ oder „Ausübungsberechtigungen“ den Zugang – bei Vorliegen der jeweils erforderlichen Voraussetzungen:
- Wer die zur selbständigen Ausübung des zu betreibenden Handwerk notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist (nach §8 HwO) – etwa, wenn die Inhaber aufgrund Alters, Betriebsübernahme o.ä. das Ablegen einer Meisterprüfung nicht zuzumuten ist. Dabei sind die beruflichen Erfahrungen und Fertigkeiten nachzuweisen. Die HwK entscheidet in der Regel nach Aktenlage. Nur wenn sich aus den Unterlagen die meistergleichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht feststellen lassen (Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen an Lehrgängen, Arbeitszeugnisse etc.), muss eine Fachkundeprüfung abgelegt werden – meistens bei einem Sachverständigen aus dem Bereich Landmaschinen u/o Motorgeräte.
- Wer bereits ein andere zulassungspflichtiges Handwerk betreibt (§7a HwO)
- Wer als Geselle sechs Jahre in dem Beruf, davon 4 in leitender Stellung gearbeitet hat (§ 7b HwO, sog. „Altgesellenregelung“)
Wird der handwerkliche Teil eines Unternehmens nur als unerheblicher Nebenbetrieb zum Hauptbetrieb geführt, besteht keine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle. Dann wird auch QMF dies nicht verlangen wollen.
Für alle Fragen rund um Zulassung, Eintrag, Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung sind die regionalen Handwerkskammern zuständig; Sie finden sie auf www.zdh.de/handwerksorganisationen. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) ist das „Dach“ der Handwerksorganisation mit Sitz in Berlin, er vertritt neben den Kammern auch den Bereich der Fachverbände, zu denen auch die BuFa-MOT gehören - und die ist ja einer der QMF-Trägerverbände.
Seit Start der QMF-Initiative steht die BuFa-MOT in engem Kontakt zum ZDH und hat sich mit diesem auf ein Verfahren geeinigt, wie den Betrieben ohne Rolleneintrag möglichst schonend, schnell und unbürokratisch geholfen werden kann: QMF meldet jeden einzelnen QMF-Kandidaten ohne Rolleneintrag über den ZDH an die zuständige HwK. Diese prüfen kurzfristig den Fall. Als echter QMF-Kandidat mit Ambition, zu den besten und der Zukunft Zugewandten zu gehören, dürften hier wenig Probleme bestehen.
Es hat etwas gedauert, aber nun sind die ersten Kollegen ohne Meistertitel „drin“, das Verfahren trägt Früchte.
Natürlich sind die Verbände Ihnen beratend behilflich, damit Sie in die Rolle der jeweiligen Handwerkskammer eingetragen werden können.
Unten finden Sie einen annähernd gleichlautenden Artikel dazu, den die BuFa-MOT im Juli 2007 für QMF einmal für den "motoristen" geschrieben hat.
Anlagen
| Handwerksrolle für QMF-Betriebe kein Hindernis - QMF hilft - aus Motorist 04-2009 [848,28 kb] |

